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MPIfG Working Paper 97/9, November 1997
Demokratische Politik in der internationalisierten Ökonomie[1]
von Fritz W. Scharpf 
Fritz W. Scharpf ist Direktor am Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung, Köln
1 Entgrenzte Ökonomie, beschränkte Politik
Demokratische Politik und kapitalistische Ökonomie
koexistieren in einer antagonistischen Symbiose, die erst nach der großen
Weltwirtschaftskrise in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg verträgliche
Konfigurationen entwickelt hat. Die Politik hatte gelernt, die kapitalistischen
Krisen zu dämpfen und die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft und der
Natur zu begrenzen, ohne die innovative Dynamik der Marktwirtschaft zu lähmen.
Zugleich erlaubten die Erträge des kapitalistischen Wachstums den Ausbau
sozialstaatlicher Sicherungen und marktkorrigierender Leistungen, die ihrerseits
die bis dahin ja durchaus prekäre Legitimation der demokratischen
Regierungsform so verstärkten, daß am Ende des Jahrhunderts konkurrierende
Legitimitäts-Prätentionen nirgendwo mehr vertreten werden.
Notwendige Voraussetzung dieser "demokratischen
Zivilisierung der kapitalistischen Ökonomie" war die in den
Nachkriegsjahrzehnten zunächst gewährleistete Kontrolle des Nationalstaats über
seine ökonomischen Außengrenzen. Sie erlaubte es der staatlichen Zinspolitik,
die Mindestrendite von Finanzanlagen zu variieren, und so die relative
Attraktivität von arbeitsplatzschaffenden Realinvestitionen im Sinne einer
keynesianischen Vollbeschäftigungspolitik zu beeinflussen. Innerhalb
kontrollierter Außengrenzen war der staatliche Gesetzgeber (ebenso wie die
Tarifpolitik der Gewerkschaften) überdies in der Lage, einheitliche
arbeitsrechtliche, sozialrechtliche oder umweltrechtliche Regeln für alle
miteinander in unmittelbarer Konkurrenz stehenden Unternehmen vorzuschreiben -
und weil alle Konkurrenten in gleichem Maße betroffen waren, konnte jeder von
ihnen die Kosten solcher Regelungen auf die Preise überwälzen, so daß die
Rendite des eingesetzten Kapitals dadurch nicht gefährdet wurde. Soweit unter
diesen Bedingungen die internationale Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen
Wirtschaft überhaupt zum Problem wurde (etwa bei chronischen Defiziten der
Zahlungsbilanz), bot schließlich die Wechselkurspolitik ausreichende Korrekturmöglichkeiten.
Seit Mitte der siebziger Jahre haben die Nationalstaaten
jedoch die Kontrolle über ihre ökonomischen Außengrenzen wieder aufgegeben
oder verloren. Die Finanzmärkte haben sich globalisiert, und das tägliche
Volumen der grenzüberschreitenden Finanztransfers übersteigt heute die Summe
der Devisenreserven aller Nationalbanken. Der Handel wurde so weit
liberalisiert, daß heute die Konsumenten unter Gütern und Dienstleistungen,
die irgendwo auf der Welt produziert wurden, fast ohne Einschränkung frei wählen
können. Zumindest innerhalb der Europäischen Union haben deshalb auch die
Unternehmen die völlig freie Wahl unter den Produktionsstandorten in allen
Mitgliedstaaten, ohne daß dadurch der Zugang zum heimischen Markt in
irgendeiner Weise gefährdet würde. Überdies wird in der Europäischen Union
die Liberalisierung nun auch in Bereichen vorangetrieben, die - wie die
Telekommunikation, der Luftverkehr, der Straßengüterverkehr oder die
Energieversorgung - bisher auch im nationalen Rahmen dem Marktwettbewerb
entzogen waren, und zugleich sind die Mitgliedstaaten strikten Regeln der
"negativen Integration" unterworfen, die wettbewerbsverzerrende Maßnahmen
jeglicher Art ausschließen sollen (Scharpf 1996).
Mit der Internationalisierung der Kapitalmärkte hat die
nationale Politik kaum noch die Chance, Massenarbeitslosigkeit durch
Globalsteuerung zu verhindern. Zugleich verminderte sich mit der Liberalisierung
des Handels und der freien Standortwahl der Unternehmen die Fähigkeit des
Staates und der Gewerkschaften, die Ausbeutung von Arbeitskraft und Natur durch
marktbeschränkende Regulierung zu begrenzen,[2]
und die kapitalistische Verteilung von Lebenschancen mit den Mitteln der Steuer-
und Sozialpolitik oder der Lohnpolitik zu korrigieren. Der Staat mag zwar noch
über das Monopol legitimer Gewaltsamkeit verfügen, aber er verfügt nicht mehr
über das Regelungsmonopol. Statt dessen können nun die Wirtschaftssubjekte die
neuen Freiheiten des grenzüberschreitenden Verkehrs von Waren,
Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräften nutzen, um den aus
einzelwirtschaftlicher Sicht jeweils günstigsten Standort zu wählen, während
die Staaten untereinander zum "Standortwettbewerb" und damit zum
Wettbewerb der Regulierungssysteme um mobile Produktionsfaktoren und
Steuerzahler gezwungen werden.
Soweit die heute herrschende Diagnose, gegen die freilich
der Vorwurf der Übergeneralisierung erhoben werden kann. Selbst auf den
Kapitalmärkten bleibt der weit überwiegende Teil aller Anlagen nach wie vor in
den nationalen Grenzen. Aber die erwarteten und am Markt durchsetzbaren Renditen
orientieren sich nun dennoch am internationalen Niveau. Ebenso ist es richtig,
daß Export- und Importquoten sich derzeit nicht mehr stark erhöhen, aber auch
das ändert nichts daran, daß die gesamte Industrieproduktion und große Teile
der Dienstleistungen nun unter intensiverem Wettbewerbsdruck stehen, und daß
der Spielraum für die Überwälzung von Steuern, Regulierungskosten und
Arbeitskosten geringer geworden ist, als dies noch vor zwei Jahrzehnten der Fall
war. Schließlich trifft es auch zu, daß das jetzt erreichte Niveau der ökonomischen
Globalisierung keineswegs ein historisch neues Phänomen darstellt. In der Tat
wurde die vor dem Ersten Weltkrieg und in den zwanziger Jahren erreichte
Integration der Kapitalmärkte erst im letzten Jahrzehnt wieder überschritten,
und das gleiche gilt für die industriellen Direktinvestitionen im Ausland und für
den Außenhandel (Hirst/ Thompson 1996).
Aber auch darin wird man kaum einen Trost sehen können.
Der internationalisierte Kapitalismus des letzten Jahrhunderts produzierte
rasches Wachstum und tiefe Krisen, riesige Vermögen und äußerste Verelendung
- eben all die Folgen, die Marx und Engels beschrieben hatten. Sie mußten von
den Betroffenen ertragen werden, weil die staatliche Politik entweder gar nicht
oder nur in sehr beschränktem Maße dem demokratischen Einfluß der Betroffenen
ausgesetzt war. Nach dem ersten Weltkrieg hatte sich das geändert, und so
manifestierte sich die ökonomische Weltwirtschaftskrise der frühen dreißiger
Jahre überall auch als politische Krise und in Deutschland als Katastrophe der
demokratischen Legitimität. Die produktive Symbiose von politischer Demokratie
und kapitalistischer Ökonomie jedenfalls wurde erst in den
Nachkriegsjahrzehnten und unter dem Schutz kontrollierbarer Außengrenzen
erreicht, und sie wird erst jetzt auf eine ernsthafte Bewährungsprobe gestellt.
In der neoliberalen Literatur zur politischen Ökonomie
der Globalisierung wird der Abbau der Außengrenzen begrüßt, weil der Zwang
zum Wettbewerb der politischen Systeme die hypertroph gewordene Staatsmacht
beschränkt und die Freiheit der Märkte gegen politische Interventionen schützt
(Streit/ Mussler 1994; Streit 1996). Andere Autoren kommen zu dem Schluß, daß
mit dem unvermeidlichen Verlust nationalstaatlicher Steuerungspotentiale gegenüber
der globalisierten Ökonomie (Cerny 1990; 1993; 1993; Streeck 1997) auch das
"Ende der Demokratie" (Guéhenno 1994) abzusehen sei; während wieder
andere darauf setzen, daß die Verluste der nationalen Politik durch den Aufbau
supranationaler Regelungskompetenzen auszugleichen seien (Däubler 1989; Delors
1993; Leibfried/ Pierson 1995; Bercusson 1996; Sassoon 1996; Larsson 1997), die
ihrerseits durch Strukturen einer europäischen oder "kosmopolitischen
Demokratie" (Held 1993; 1995) legitimiert werden können.
Mir scheint die erste Antwort normativ defizitär. Sie
unterschätzt, wie ich an anderer Stelle zu zeigen versucht habe, die
wohlfahrtstheoretische Bedeutung marktbeschränkender und marktkorrigierender
Staatsfunktionen (Scharpf 1997a). Darauf will ich hier nicht näher eingehen.
Meine Einwände gegen die zweite und die dritte Antwort sind empirischer Art:
Die zweite erscheint mir zu pessimistisch, weil sie den Spielraum für nationale
Lösungen unterschätzt, die auch gegenüber dem verschärften internationalen
Wettbewerb robust sind. Die dritte Antwort erscheint mir zu optimistisch, weil
sie nicht nur die faktischen, sondern auch die legitimatorischen Schranken der
europäischen - und erst recht der internationalen - Politik unterschätzt.
Eine normativ begründbare und empirisch zutreffende
Einschätzung des Problemlösungspotentials und der Legitimationsprobleme der
europäischen (und globalen) Mehrebenenpolitik wird freilich erschwert durch unübersichtliche
Diskurse über das "europäische Demokratiedefizit". An der einen
Front wird darüber gestritten, ob oberhalb der Nationalstaaten ein "europäischer
Demos" vorausgesetzt werden dürfe, auf den erst demokratische Legitimation
sich beziehen könnte (Grimm 1995; Habermas 1995; 1996; Weiler 1995; 1996;
Kielmansegg 1996; Böckenförde 1997). Fast völlig unabhängig von dieser
Kontroverse haben sich optimistischere Diskurse entwickelt, in denen sich die
Hoffnung auf formal institutionalisierte Formen einer "kosmopolitischen
Demokratie" offenbar umstandslos verbinden mit Projekten der
zivilgesellschaftlichen Selbstorganisation (Cohen/ Rogers 1992; Dettling 1997;
Dubiel 1997) und mit den Idealen und Realitäten von deliberativer Politik (Habermas
1996; Daele/ Neidhardt 1996) und von Problemlösungen in Verhandlungsnetzwerken
(Pitschas 1994; Schmalz-Bruns 1995; Benz/ Lehmbruch 1996; Heinelt 1996; Joerges/
Neyer 1997). Die Unterschiedlichkeit dieser Diskurse legt es nahe, zunächst das
Thema einzugrenzen und dann vor der Erörterung spezifischer
Legitimationsprobleme der europäischen Politik eine normativ-analytische Klärung
der Grundlagen demokratischer Legitimation zu versuchen.
2 Demokratie als Verfahren zur Legitimation von Herrschaft
An den Anfang stelle ich zwei Ausgrenzungen. Zum einen ist
der hier verwendete Demokratiebegriff instrumentell, nicht expressiv gemeint. Im
folgenden geht es also nicht um demokratische Partizipation als Selbstzweck (Lindner
1990) oder als Weg zur vollen Entfaltung der allseits gebildeten Persönlichkeit,
sondern um die Ermöglichung und Kontrolle kollektiven Handelns. Zum zweiten
unterscheide ich zwischen Verwendungen des Demokratiebegriffs im Sinne eines
Organisationsprinzips zivilgesellschaftlicher Interaktionen und seiner
Verwendung zur Legitimation staatlicher Herrschaft. In der Sache ist selbstverständlich
gegen die kommunitaristische Wiederentdeckung eines zwischen Markt und Staat
liegenden Bereichs des freiwillig-gemeinsamen Handelns ebensowenig einzuwenden
wie gegen die Vermutung, daß in der Zivilgesellschaft noch ungenutzte Problemlösungspotentiale
mobilisiert werden könnten, welche in bestimmten Bereichen die abnehmende
Handlungsfähigkeit des Staates kompensieren könnten.[3]
Diese Perspektive kritisiere ich nicht, aber sie bleibt hier ausgeblendet.
Statt dessen beginnen meine weiteren Überlegungen mit der
Prämisse der altmodischen Wohlfahrtstheorie, derzufolge es eine Klasse von
wohlfahrtsrelevanten Leistungen (oder Problemlösungen) gibt, die weder durch
das einseitige Handeln autonomer Individuen, noch durch den Markt - und eben
auch nicht durch freiwillig-gemeinsames Handeln in der Zivilgesellschaft -
produziert werden können. Dazu gehören insbesondere auch die zuvor erwähnten
marktbeschränkenden und marktkorrigierenden Regelungen, die erst die
kapitalistische Ökonomie sozialverträglich haben werden lassen. Wenn derartige
Regelungen überhaupt wirksam werden sollen, dann sind sie direkt oder indirekt
angewiesen auf die - vom Monopol legitimer Gewaltsamkeit gestützte -
Rechtsetzungs- und Steuererhebungskompetenzen des Staates.
Aber der Einsatz herrschaftlicher Kompetenzen bleibt
ineffektiv und jedenfalls ineffizient, wenn er nicht vom "Legitimitätsglauben"
der Adressaten (und insbesondere der diese beobachtenden und mit diesen
kommunizierenden Bezugsgruppen) gestützt wird. Dieser erst sichert, in Max
Webers Formulierung, die Chance des Gehorsams in der Weise, "daß das
Handeln des Gehorchenden im wesentlichen so abläuft, als ob er den Inhalt des
Befehls um dessen selbst willen zur Maxime seines Verhaltens gemacht habe"
(Weber 1956, 123). Wo dieser Legitimationsglaube fehlt, bleibt die
Folgebereitschaft auf erzwingbare und kontrollierbare Verhaltensweisen beschränkt
- mit dem Ergebnis, daß der Sanktionsaufwand steigt, während dennoch
Regelverstöße, Korruption, Steuerhinterziehung und Kriminalität um sich
greifen. Legitimität hat also höchst reale Vorteile und ihre Erosion wird
teuer bezahlt. Was aber kann den Legitimitätsglauben begründen?
Max Weber hat an der gleichen Stelle der demokratischen
Legitimation keinen eigenständigen Platz zugewiesen, sondern sie als Spielart
der charismatisch oder der rational-legal legitimierten Herrschaftsformen
behandelt (Weber 1956, 155-157, 172-174). In der zweiten Hälfte dieses
Jahrhunderts hat sich freilich der demokratische Legitimationsglauben gegen alle
Konkurrenten durchgesetzt und in der politiktheoretischen Diskussion eine
uneingeschränkte Monopolstellung erreicht .[4]
Wenn also die Europäische Union (und dann erst recht alle anderen
supranationalen Institutionen) an einem dauerhaft oder jedenfalls vorerst
unaufhebbaren Demokratiedefizit litten, dann wäre diese Feststellung das
normative Todesurteil für alle Hoffnungen auf die Wiedergewinnung der Chance
einer demokratischen und sozialen Zivilisierung des Kapitalismus auf der europäischen
Ebene.
Aber auf welche Weise kann Herrschaft durch Demokratie
legitimiert werden? Die knappste Anwort liefert Abraham Lincolns Trias des government
of the people, by the people and for the people. In der nationalstaatlichen
Demokratie kann das erste dieser Elemente - ein als politisches Gemeinwesen
schon konstituiertes "Staatsvolk" - als gegeben vorausgesetzt werden,
so daß sich die demokratietheoretische Diskussion auf die Frage konzentriert,
unter welchen Bedingungen die beiden anderen Voraussetzungen als erfüllt
angesehen werden können. Sie entsprechen der analytischen Unterscheidung
zwischen input-orientierten und output-orienten Versionen des demokratischen
Legitimationsglaubens. In real-existierenden und funktionsfähigen Demokratien
gelten beide Begründungen nebeneinander, und sie verstärken sich
wechselseitig. Dennoch folgen sie einer jeweils eigenen Logik, die separat
expliziert werden kann, und die in real existierenden demokratischen Systemen
auch in unterschiedlichem Maße akzentuiert wird.
2.1 Government by the People
Ich beginne mit der input-orientierten Logik. Ihr zufolge
gelten politische Entscheidungen als legitim, wenn und weil sie auf die
Zustimmung des "Demos" zurückgeführt werden können. Den dazugehörigen
Legitimationsglauben hat Carl Schmitt (1983, 229) auf die einprägsame Formel
gebracht: "Was das Volk will, ist eben deswegen gut, weil es (das)
will". Aber welche guten Gründe lassen sich dafür anführen? Mit der römischen
Maxime volenti non fit iniuria läßt sich vielleicht die zwangsweise
Durchsetzung einhelliger Entscheidungen legitimieren, [5]
aber sobald man von der einstimmigen zur Mehrheitsentscheidung übergeht, fehlt
es ja an der individuellen Zustimmung der Dissidenten. Die Herrschaft einer feindseligen
Mehrheit kann - dazu braucht man nicht erst an die Goldhagen-Thesen oder an das
ehemalige Jugoslawien zu erinnern - für die Minderheit tödlich sein. Aber
selbst wenn nicht feindselige, sondern nur egoistisch-rationale
Orientierungen unterstellt werden, zeigt die analytische Demokratietheorie, daß
die Mehrheitsregel nur unter sehr restriktiven Annahmen nicht zu völlig
irrationalen, normativ keineswegs vertretbaren Ergebnissen führt (Riker 1982).[6] Normativ zwingend (und darauf kommt es ja für die Begründung einer
Gehorsamspflicht an) erscheint eine ausschließlich input-orientierte
Legitimation von Mehrheitsentscheidungen jedenfalls nur, wenn man explizit oder
stillschweigend entweder von einem organizistischen Volksbegriff ausgeht oder
homogene Präferenzen der Staatsbürger unterstellt.
Organizistische oder kollektivistische Varianten der
Demokratietheorie gehen davon aus, daß Willensträger und Handlungseinheit der
Politik nicht die individuellen Mitglieder des Gemeinwesens seien, sondern die
wie immer definierte kollektive Identität - die Klasse, die Bewegung, die
Partei oder eben "das Volk", dem ein einheitlicher Wille oder
jedenfalls ein einheitliches Interesse zugeschrieben wird. Graf Kielmansegg
(1977) hat gezeigt, wie sehr auch das Konzept der Volkssouveränität diesem
kollektivistisch-identitären Denken verhaftet ist. Vom Standpunkt des
normativen Individualismus aus könnte jedenfalls auf dieser Basis eine
moralische Verpflichtung zum Gehorsam gegenüber Mehrheitsentscheidungen kaum
begründet werden.
Eine zweite, jedenfalls im Prinzip individualistische
Variante der input-orientierten Demokratietheorie unterstellt objektiv homogene
Interessen der Bürger.[7] Wenn diese
Bedingung tatsächlich annähernd erfüllt ist - etwa in Situationen einer
gemeinsamen äußeren Bedrohung, der Überausbeutung von erschöpfbaren
Umweltressourcen (Ostrom 1990) oder der Sicherung und Produktion von anderen
"Gemeinschaftsgütern" - dann kann man im Prinzip von der Existenz
einer "richtigen", weil für alle Beteiligten objektiv besten Lösung
ausgehen.[8] Wird dies aber unterstellt,
dann erscheint es auch durchaus plausibel, das (ggf. durch Diskussion aufgeklärte)
Mehrheitsvotum als Annäherung an diese richtige Lösung[9]
- und damit im Sinne Rousseaus als Manifestation meiner eigenen
"wahren" Präferenz - zu behandeln, die mich auch dann bindet, wenn
ich irrigerweise anders votiert haben sollte (Manin 1987). In der
Normalsituation der Politik freilich, in der die individuellen Lagen und
Interessen uneinheitlich sind, und in der die realen Präferenzen legitimerweise
differieren, wird auch diese Variante der input-orientierten Legitimation der
Mehrheitsherrschaft zur totalitären Ideologie (Talmon 1955; Offe/ Preuß 1991).
Schließt man aber sowohl die kollektivistische Begründung
als auch die generelle Unterstellung homogener Interessen aus, dann - so kann
man analytisch zeigen (Scharpf 1997b) - läßt sich eine ausschließlich
input-orientierte Begründung der Mehrheitsherrschaft nur noch konstruieren,
wenn man auf seiten der Individuen in der Ausübung ihrer Bürgerrolle (und auf
seiten der Amtsträger) nicht lediglich egoistische Interessen, sondern
zumindest partiell[10] auch gemeinwohl-orientierte
oder - was das gleiche besagt - solidarische Präferenzen unterstellt.
Diese Unterstellung aber erscheint selbst unter den Prämissen des
Rational-Choice-Ansatzes keineswegs von vornherein unrealistisch (Brennan 1989;
Kirchgässner 1992). Sie impliziert, daß die Mitglieder des Gemeinwesens zwar
je für sich unterschiedliche Interessen haben, aber daß ihre für die
politische Entscheidung relevanten Präferenzen nicht nur den eigenen Nutzen,
sondern auch den der anderen Mitglieder des Gemeinwesens als Argument enthalten.
Wird dies vorausgesetzt, dann gibt es in der Theorie auch hier
"richtige" Lösungen,[11]
denen bei vollständiger Aufklärung alle zustimmen müßten, und dann müßte
wiederum die Minderheit das Mehrheitsvotum gegen sich gelten lassen. Freilich
setzt diese, auch unter den Kriterien der normativen Individualismus und
einigermaßen realitätsnahen Bedingungen tragfähige Begründung
input-orientierter Legitimität die vorgängige Existenz einer Gemeinschaft
voraus, deren Mitglieder bereit sind, sich wechselseitig solidarische
Orientierungen zu unterstellen. Je gravierender die Opfer sind, die durch
Mehrheitsentscheidung potentiell abverlangt werden könnten, desto höher die
Anforderungen an den "Gemeinsamkeitsglauben" (Weber 1956, 237), der
erst diese Risiken als tragbar erscheinen läßt.
Da es sich hier in der Tat um Phänomene auf der Ebene
normativ-kognitiver Überzeugungen handelt, braucht man die Existenz
solidarischer Gemeinschaften auch keineswegs als vorgegebene und unveränderbare
- etwa ethnisch begründete - Faktizität zu behandeln (Smith 1992). Ihre
Ausbildung kann durch historische Erfahrung, religiöse, kulturelle oder
ideologische Überzeugungsarbeit und insofern auch durch Politik beeinflußt und
verändert werden (Neuman 1996). Aber dennoch ist es nicht die Politik selbst,
sondern erst deren Wirkung im Bewußtsein der Adressaten und in der
Kommunikation zwischen diesen, die den legitimierenden
"Gemeinsamkeitsglauben" hervorbringen kann. Wo eine solche "Wir-Identität"
(Elias 1987) existiert, mag es in der Tat für die Legitimation politischer
Entscheidungen auf der lokalen, regionalen und nationalen Ebene völlig
ausreichen, daß sie in einem Referendum die Unterstützung der Mehrheit
gefunden haben, und unter besonderen Bedingungen wird man auch bestimmten
Wahlergebnissen die Qualität einer plebiszitären Legitimation kontrovers
diskutierter politischer Entscheidungen zusprechen können.
Daß aber dies alles nicht für die Legitimation von
Entscheidungen der Europäischen Union gelten könnte, braucht kaum
hervorgehoben zu werden. Hier fehlt es (noch) an der solidarischen Identität
der Europäer (Risse 1997) und noch mehr an politischen Kommunikationsprozessen
und vermittelnden Strukturen, durch die ein "Volkswille" in effektive
Politik übersetzt werden könnte. Aber selbstverständlich stützt sich (schon
wegen der prinzipiell begrenzten Kapazität individueller und öffentlicher
Aufmerksamkeit für politische Entscheidungen - Scharpf 1970) auch keine
nationale Demokratie ausschließlich oder auch nur in erster Linie auf die
input-orientierte Legitimation durch den manifestierten Volkswillen. Überall
wird diese ergänzt oder - so etwa im Falle einer politisch unabhängigen
Verfassungsgerichtsbarkeit oder Nationalbank - sogar verdrängt durch
output-orientierte Legitimationsgründe, die sich auf die gemeinwohlorientierte
"Richtigkeit" von Entscheidungen und die Problemlösungs-Effektivität
von Politik beziehen, und die durchaus auch für die europäische Politik
Bedeutung haben können. Diesen will ich mich nun zuwenden.
2.2 Government for the People
Aus der Output-Perspektive erscheint die demokratische
Politik als government for the people - d.h. als Veranstaltung zur
kollektiven Bearbeitung jener gemeinsamen Probleme, welche die Einzelnen weder
durch individuelles Handeln noch durch die Teilnahme am Markt oder durch
freiwillig-gemeinsames Handeln in "zivilgesellschaftlichen"
Interaktionsnetzen lösen könnten. Bezugspunkt und Kriterium der Legitimation
sind hier also nicht die authentische Expression und unverfälschte
Implementation des "Volkswillens", sondern die gemeinsamen Probleme
und Interessen der real existierenden Mitglieder des Gemeinwesens.
Aber was sind "gemeinsame Interessen"? Wenn man
auch hier zunächst von egoistisch-rational orientierten Bürgern ausgeht, dann
sind dies zunächst nur die im strikten Sinne "verallgemeinerungsfähigen
Interessen" an der Produktion reiner Kollektivgüter und das Interesse an
pareto-superioren Lösungen, bei denen niemand gegenüber dem Status quo
schlechter gestellt wird. Die normative Implikation wäre eine strikte
Begrenzung der Staatsfunktionen im Sinne des liberalen Konstitutionalismus (Mueller
1996). Die normativen Restriktionen lassen sich wesentlich erweitern, wenn man
auch die Möglichkeit einer Kompensation von Verlusten durch Ausgleichszahlungen
und Koppelgeschäfte einbezieht. Damit erstreckt sich der Bereich
legitimierbaren kollektiven Handelns auf die gegenüber dem Pareto-Kriterium
viel größere Gesamtmenge aller dem Kaldor-Kriterium entsprechenden Lösungen,
welche (im Vergleich zu dem bei Nichthandeln erwartbaren Zustand) die
Gesamtwohlfahrt steigern, und bei denen Gewinne und Verluste nach dem
Gerechtigkeitskriterium des Äquivalententauschs ausgeglichen werden (Scharpf
1992; 1997b).[12]
Lösungen freilich, die eine Umverteilung nach anderen
Gerechtigkeitskriterien als dem der Äquivalenz (also etwa nach Kriterien der
Bedürftigkeit oder der Gleichheit - Deutsch 1975) implizieren, wären unter der
Annahme egoistisch-rationaler Orientierungen der Bürger weiterhin nicht zu
legitimieren. Sollen sie zum Gegenstand kollektiv-verbindlicher Entscheidung
gemacht werden, so muß man also auch aus der Output-Perspektive wiederum solidarische
Orientierungen voraussetzen - denn warum sonst sollte ich mich bei der
politischen Verfolgung meiner Interessen auf Gerechtigkeitskriterien einlassen,
deren Anwendung meine eigenen Interessen schädigen könnte? In dem Maße also,
wie solidarische Umverteilung angestrebt wird, beschränkt sich auch der
potentielle Geltungsbereich output-orientierter Legitimation wieder auf präexistente
Gemeinwesen, in denen eine "kommunitaristische" Bürgergesinnung
vorausgesetzt werden kann.
Aus alldem folgt, daß auch die Output-Legitimation auf
eine Wir-Identität angewiesen ist, die mindestens bestimmt, wer dazu gehört
und wessen Interessen deshalb berücksichtigt werden müssen. Es folgt ferner,
daß die Anforderungen an die Bindekraft dieser Wir-Identität in dem Maße
steigen, wie durch kollektiv verbindliche Entscheidungen gravierende Opfer oder
die Bereitschaft zu solidarischer Umverteilung abgefordert werden können.
Umgekehrt bedeutet dies dann auch, daß politische Einheiten mit schwacher
Wir-Identität - also beispielsweise die Europäische Union, aber auch ethnisch,
religiös oder ideologisch tief gespaltene Nationalstaaten - nur über eine
begrenzte Legitimation verfügen, welche den politischen Handlungsspielraum auf
Lösungen beschränkt, die dem Pareto-Kriterium entsprechen, und die
solidarische Umverteilung ausschließen. Aus der Output-Perspektive erscheint
deshalb die Wir-Identität als eine Variable, deren unterschiedliche Ausprägungen
mit ihren unterschiedlichen Implikationen ohne Rückgriff auf den
Alles-oder-Nichts-Begriff der "Volkssouveränität" analysiert werden
können. Output-Legitimation ist deshalb auch kompatibel mit der Vorstellung
multipler und abgestufter Formen der Vergemeinschaftung für jeweils
unterschiedliche Zwecke und mit jeweils unterschiedlichen Verpflichtungen. Eben
diese Flexibilität erlaubt es, demokratische Legitimität auch oberhalb des
Nationalstaats für möglich zu halten.
Damit freilich sind erst die Kriterien und Grenzen der
Output-Legitimation benannt, aber noch nicht die Bedingungen ihrer Möglichkeit.
Da hier definitionsgemäß weder bei den Mitgliedern des Gemeinwesens noch bei
den Inhabern der Staatsgewalt von vornherein identische oder solidarische
Interessen unterstellt werden können, muß das Problemlösungspotential der
Politik immer zugleich auch als ein Ausbeutungs- und Unterdrückungspotential
verstanden werden. Output-orientierte Legitimation erfordert deshalb
institutionelle Vorkehrungen, die einerseits den Mißbrauch des
Herrschaftspotentials ausschließen, und andererseits dessen effektive
Verwendung zugunsten der gemeinsamen Interessen ermöglichen sollen. Da überdies
auch gemeinschaftsdienliche Maßnahmen die Mitglieder in höchst ungleichem Maße
begünstigen oder belasten können, sind notwendigerweise auch Regeln zur
Sicherung der Verteilungsgerechtigkeit erforderlich.
Charakteristisch für output-orientierte
Legitimationsdiskurse ist deshalb ein primäres Interesse für die Konstruktion
und Evaluation institutioneller Vorkehrungen, welche gemeinwohlorientiertes
politisches Handeln ermöglichen und Mißbrauch ausschließen sollen. Sie erst,
und nicht der unhinterfragte "Volkswille", begründen die Legitimät
des politischen Systems und damit die Gehorsamspflicht gegenüber regelgerecht
zustande gekommenen kollektiven Entscheidungen. Die Argumente dafür haben in
den Federalist Papers (Cooke 1961) ihren klassischen Ausdruck gefunden,
aber die tatsächliche Formenvielfalt der diesem doppelten Zweck dienenden
Institutionen geht über die Checks and Balances der amerikanischen Präsidialdemokratie
weit hinaus. Sie schließt die Parteienkonkurrenz im britischen
Westminster-System ebenso ein wie die Allparteienverhandlungen in der
schweizerischen Konkordanzdemokratie oder die vertikale Kompetenzverflechtung im
deutschen Föderalismus. Hinzu kommen fast überall rechtlich garantierte
Grundrechte, oft auch eine unabhängige Verfassungsgerichtsbarkeit, und manchmal
eine unabhängige Zentralbank, rechtlich gesicherte Regelungskompetenzen der
Sozialpartner oder der Kirchen, Garantien der kommunalen Selbstverwaltung und
der staatlich gestützten Selbstorganisation mancher Professionen und
Funktionsbereiche.
Die schier unübersehbare Formenvielfalt machtschaffender
und machtbegrenzender und insoweit legitimierender institutioneller Arrangements
muß freilich auf abstraktere Mechanismen zurückgeführt werden, die eine
vergleichende Betrachtung und Beurteilung unterschiedlicher Lösungen in
unterschiedlichen Systemen ermöglichen. Hier hat George Tsebelis mit seiner
Klassifikation politischer Institutionen nach der Zahl und Art ihrer "veto
players" (Tsebelis 1995; Tsebelis/ Money 1997) einen wichtigen
theoretischen Durchbruch erzielt, der jedoch für die hier zu erörternden
Fragen eine zu radikale Vereinfachung darstellt. Statt dessen unterscheide ich
drei[13] jeweils eigenständigen
Mechanismen[14] zur Sicherung
gemeinwohlorientierter politischer Entscheidungen, nämlich
-
institutionalisierte Mechanismen, deren Wirkung auf
der direkten oder indirekten Abhängigkeit der Regierenden von den Regierten
beruht, und die deshalb entweder die "demokratischen" Inputs
selbst - also Volksabstimmungen, allgemeine Wahlen und die öffentliche
Meinung - oder (und vor allem) die antizipierende Reaktion der Machthaber
auf diese Inputs zur Disziplinierung der Herrschaftsausübung einsetzen;
oder
-
Mechanismen, deren Wirkung auf der
Institutionalisierung von unterschiedlich legitimierten Vetopositionen
beruht, und die Verhandlungen zwischen den Positionsinhabern zur Annäherung
an gemeinwohldienliche politische Lösungen einsetzen; oder schließlich
-
Mechanismen, deren Wirkung auf der Orientierung an
konsensfähigen Kriterien des "objektiv" Richtigen und Gebotenen
beruht, und die deshalb Entscheidungen auf politisch unabhängige und
fachlich kompetente Gremien (beispielsweise Gerichte oder Zentralbanken)
verlagern, die in erster Linie durch professionelle Selbstkontrollen
diszipliniert werden sollen.
Die erste Gruppe von im engeren Sinne
"demokratischen" Mechanismen werden hier nicht in ihrer
input-orientierten Bedeutung als Ausdruck des "Volkswillens"
betrachtet, sondern sie erscheinen als instrumentelle Vorkehrungen zur Sicherung
der Gemeinwohlorientierung der Inhaber der Staatsgewalt. Faktisch beruht ihre
legitimierende Wirkung in erster Linie auf Carl J. Friedrichs (1937, 16) berühmtem
Gesetz der "antizipierenden Reaktion" in Verbindung mit der Tatsache,
daß die politische Kommunikation unter den handelnden Akteuren, und die
Kommunikation zwischen diesen und ihren Wählern, unter der potentiellen
Aufmerksamkeit einer politischen Öffentlichkeit stattfinden muß, und daß über
öffentliche Angelegenheiten in der Öffentlichkeit mit Bezug auf das gemeinsame
Interesse diskutiert und gestritten werden kann. Wer öffentlich kritisiert oder
verteidigt, muß dies mit öffentlich vorzeigbaren Argumenten tun - und wenn das
Argument sich auf Gegenstände von allgemeiner Bedeutung richtet, dann sind nur
Argumente vorzeigbar, die sich auf die Förderung oder Verletzung des
allgemeinen Interesses oder auf Maßstäbe der Verteilungsgerechtigkeit beziehen
(Elster 1983, 35-36; 1986; 1991; Habermas 1973; 1992, Kap. VIII ).[15]
Die öffentliche Argumentation verstärkt also das Gewicht
gemeinwohlorientierter Kriterien im Bewußtsein der Wähler und damit zugleich
das Risiko für die Regierenden, daß gemeinwohlschädliche Politik sich tatsächlich
auf Wahlergebnisse auswirken könnte (Scharpf 1997b, 183-193).
Das heißt keineswegs, daß alle oder wenigstens alle
wichtigen politischen Entscheidungen aus öffentlichen Diskursen hervorgehen müßten.
Öffentliche Aufmerksamkeit ist eine extrem knappe Ressource. Es genügt, daß
die Regierenden ihre Politik unter Ungewißheit wählen müssen - zu einem
Zeitpunkt, an dem sie noch nicht wissen können, welche Themen die Opposition
politisieren, welche die Medien aufgreifen, und für welche davon die Wähler
sich am Wahltag noch interessieren werden. Wenn aber überhaupt die Möglichkeit
besteht, daß gemeinwohlorientierte Wechselwähler den Ausgang der Wahl
entscheiden könnten, und wenn deren Entscheidung durch öffentliche politische
Diskussion beeinflußt werden kann, dann haben Regierungen und
Parlamentsmehrheiten ein sehr starkes Motiv, Politiken zu wählen, die auch in
kontroverser öffentlicher Diskussion mit guten Gemeinwohl-Argumenten verteidigt
werden können (Scharpf 1997b, 183-188). Das schließt ideologischen Bias und
Fehlurteile gewiß nicht aus, aber die absichtsvolle Vereitelung
gemeinwohldienlicher Lösungen ist in der Politik demokratischer
Verfassungsstaaten doch eher die Ausnahme.
Im Prinzip gilt dies auch für die nicht von Wahlen abhängige
Expertokratie der Verfassungsgerichtsbarkeit oder der Zentralbank, deren Unabhängigkeit
in einem möglichen Konflikt mit Regierung und Parlament am Ende auch nur durch
die antizipierte Reaktion der Öffentlichkeit und der Wähler gesichert ist. So
zwang die öffentliche Meinung zwar den amerikanischen Präsidenten Franklin
Delano Roosevelt im Verfassungskonflikt von 1937 zum Verzicht auf die angekündigte
Änderung des Richterwahlgesetzes - aber eben deshalb mußte der Supreme Court
schließlich doch die Verfassungsmäßigkeit der New-Deal-Gesetzgebung bejahen (Schwartz
1957; Ehmke 1961). Aus dem gleichen Grund konnte die Deutsche Bundesbank sich
zwar bei der Bewertung der Goldbestände gegen Finanzminister Waigel
durchsetzen, nicht aber gegen den Kanzler, als es 1990 um die deutsche Währungsunion
ging. Genereller formuliert: Gerade formell unabhängige Einrichtungen sind -
jedenfalls dann, wenn sie in Konflikt mit den politisch legitimierten Instanzen
geraten - in ganz besonderem Maße gezwungen, ihre Position mit
Gemeinwohl-Argumenten zu begründen, die in der öffentlichen Meinung Unterstützung
finden können. Ihre Unabhängigkeit läßt sich nur so lange verteidigen, wie
ihre Politik - in den Worten eines der großen amerikanischen Richter - "the
sober second thought of the community" repräsentiert (Bickel 1962, 26).
Von Bedeutung ist die Einbettung in den Kontext öffentlicher
politischer Diskussion aber auch für die Verhandlungssysteme, in denen ein großer
Teil unserer Politikproduktion tatsächlich stattfindet. Hier moniert die
input-orientierte Kritik, daß Verhandlungen - zwischen Koalitionsparteien,
zwischen Bund und Ländern, zwischen Regierung und Sozialpartnern oder auch
zwischen dem amerikanischen Präsidenten und dem Kongreß oder zwischen dem Präsidenten
und dem Ministerpräsidenten in der französischen cohabitation - die
unmittelbare Verantwortung gegenüber dem eigenen Parlament, den eigenen Wählern
oder den eigenen Mitgliedern schwächen müssen. Aus der Output-Perspektive
freilich wäre diese Kritik nur dann relevant, wenn durch einseitiges Handeln für
die Mitglieder bessere Ergebnisse erzielt werden könnten.
Wenn aber brauchbare Lösungen nicht im jeweils eigenen
Kompetenzbereich und mit den eigenen Ressourcen der beteiligten Organisationen
oder Gruppen erreicht werden können, sondern nur im Zusammenwirken formell
eigenständiger Einheiten, dann können auch die artikulierten Präferenzen der
Mitglieder einer jeden der beteiligten Einheiten nur in eingeschränktem Maße
als Kriterium dienen. Solange keine Seite einer Vereinbarung zustimmen muß, bei
der sie sich schlechter stellt als bei einem Scheitern der Verhandlungen, sind
Verhandlungsergebnisse in der Output-Perspektive im Prinzip legitimiert.
Selbstverständlich kann es in jeder der beteiligten Einheiten Streit darüber
geben, ob bei einer härteren oder geschickteren Verhandlungstaktik für die
eigene Seite vielleicht noch mehr hätte herausgeholt werden können. Aber
nichts spricht für die Vermutung, daß die Ergebnisse für alle beteiligten
Gruppen - und damit für das Gemeinwohl - verbessert werden könnten, wenn alle
Verhandlungsführer durch imperatives Mandat oder strikte parlamentarische
Kontrollen an die Inputs ihrer jeweiligen Auftraggeber gebunden würden.
Die charakteristische Schwäche von Verhandlungssystemen
liegt also nicht in der Abkoppelung von demokratischen Kontrollen, sondern in
der Gefahr, daß die Parteien bei der hartnäckigen Verfolgung der von ihnen zu
vertretenden Partialinteressen das Scheitern der Verhandlungen in Kauf nehmen
und so gemeinwohldienliche Lösungen überhaupt vereiteln könnten. Gerade gegen
diese Gefahr aber bietet die Einbettung der Verhandlungen in eine die partiellen
Mitgliedschaften umgreifende politische Öffentlichkeit einen gewissen Schutz.
Jeder der Beteiligten muß hier ja - wie sich gerade derzeit in der deutschen
Innenpolitik wieder zeigt - mit dem Risiko rechnen, daß negative Reaktionen der
Öffentlichkeit auf allfällige Verhandlungsblockaden auch bei den eigenen Wählern
ihre Wirkung entfalten könnten.
3 Europäische Politik: Begrenzte Legitimität
Was aber folgt nun aus diesen Überlegungen für die
demokratische Legitimation der europäischen Politik? Im Nationalstaat, so ist
zu erinnern, stehen gut begründbare input-orientierte und output-orientierte
Legitimationsargumente nebeneinander und verstärken sich wechselseitig.
Entscheidungen, die in plausibler Weise auf die Willensäußerung einer Wählermehrheit
oder einer mit klarem Mandat ausgestatteten parlamentarischen Mehrheit zurückgeführt
werden können, haben starke Legitimationsgründe für sich - und dies um so
mehr, weil ja die vorhandenen (und aus output-orientierter Sicht notwendigen)
Vorkehrungen gegenüber möglichen Machtmißbrauch zusätzliche Sicherheit
bieten. Umgekehrt deckt die Output-Legitimation Bereiche des Staatshandelns, für
die ein plausibler Bezug auf den aktuellen Wählerwillen keineswegs behauptet
werden könnte, aber die insoweit legitimierenden Argumente werden ergänzt und
verstärkt durch die Einbettung aller Interaktionen in den Kontext einer
politischen Öffentlichkeit, die als fleet in being nicht nur gegenüber
den von Wahlen abhängigen Akteuren wirkt, sondern auch gegenüber
Verhandlungssystemen und unabhängigen Institutionen, die potentiell auf öffentlichen
politischen Druck reagieren müßten.
3.1 Fehlende Input-Legitimation
Für die europäische Politik dagegen fehlt es an den
Grundlagen der input-orientierten Legitimation. Dies liegt, ich brauche es kaum
noch zu betonen, nicht in erster Linie an der unvollständigen
Kompetenzausstattung des direkt gewählten Europäischen Parlaments. Auch wenn
dieses die vollen legislativen und politischen Kompetenzen eines nationalen
Parlaments hätte, könnten seine Entscheidungen gewiß nicht allein mit dem
Hinweis auf das Mehrheitsprinzip legitimiert werden. Das dafür ausschlaggebende
Argument wurde von Joseph Weiler in der rhetorischen Frage auf den Punkt
gebracht hat, was denn nach einem etwaigen Anschluß an Deutschland die Dänen
dazu bringen könnte, ein Mehrheitsvotum im Bundestag als moralisch
verpflichtend anzusehen (Weiler 1996). Damit soll gesagt sein, daß den Bürgern
der Europäischen Union jedenfalls bisher jene solidarische Wir-Identität und
jene das Gemeinwesen umfassende politische Öffentlichkeit fehlt, die erst das
Mehrheitsvotum als solches - nach der Maxime "the people can do no wrong"
- legitimieren könnte (Niedermayer/ Sinnot 1995). Deshalb gehen auch alle
Vorschläge zur Überwindung des "europäischen Demokratiedefizits"
durch die Einführung von europaweiten Plebisziten (Grande 1996; Zürn 1996) am
Problem vorbei.
Daß sich das bald ändern könnte, ist schon deshalb
unwahrscheinlich, weil ja nirgendwo identitätsbildende Anstrengungen von der
Art der italienischen und deutschen Nationalbewegungen des letzten Jahrhunderts
oder der zionistischen Bewegung am Beginn dieses Jahrhunderts am Werk zu sein
scheinen (Gellner 1983; Smith 1992), und weil Sprachbarrieren auch den Austausch
zwischen den nationalen Kommunikationssystemen eng beschränken. Zwar schwächt
die ökonomische und institutionelle Integration Europas möglicherweise die
Bindekraft des Nationalstaats - aber den Gewinn davon haben bisher eher die
subnationalen - schottischen, katalanischen, flandrischen, padanischen und
vielleicht bayerischen - Identitäten und nicht eine neue europäische Identität
(von der man ja noch nicht einmal wüßte, wer denn am Ende dazugehören soll).
Kurz, die input-orientierte Legitimation, und damit die
prinzipielle Geltung des Mehrheitsprinzips steht jedenfalls bisher für die
Herrschaftsausübung oberhalb des Nationalstaats nicht zur Verfügung. Wer also,
wie etwa das Bundesverfassungsgericht in seinem Maastricht-Urteil, die
Input-Dimension des Demokratiebegriffs stark akzentuiert, und deshalb gezwungen
ist, einen stark integrierten - organizistischen, homogenen oder solidarischen -
Demos-Begriff vorauszusetzen, der muß dann folgerichtig nicht nur die
demokratische Legitimation der Europäischen Union in ihrer gegenwärtigen
Gestalt verneinen, sondern auch die Chancen einer künftigen Überwindung des
europäischen Demokratiedefizits skeptisch einschätzen (Kielmansegg 1996). Aus
der hier entwickelten Perspektive wäre damit freilich noch nicht das letzte
Wort über die Legitimität der europäischen Politik gesprochen.
3.2 Schwache
Output-Legitimation
Allerdings muß die Legitimation der europäischen Politik
dann ausschließlich mit output-orientierten Argumenten begründet werden, und
diese können überdies auch nicht auf die im engeren Sinne
"demokratischen"[16]
Kontrollmechanismen - Wahlen, Abstimmungen und Öffentlichkeit - verweisen.
Damit fehlt nicht nur die Möglichkeit der direkten oder indirekten Legitimation
majoritärer Entscheidungen, sondern auch die legitimationsverstärkende
Einbettung der verbleibenden Mechanismen in den Kontext einer potentiell
sanktionskräftigen politischen Öffentlichkeit. Die auf sich allein gestellte
Output-Legitimation ist also schwächer und weniger belastbar, als sie es in
Kombination mit input-orientierten Mechanismen wäre - aber sie ist darum doch
keineswegs bedeutungslos.
3.2.1 Negative Integration durch autonomes Recht
Am wenigsten umstritten erschien bis vor kurzem die
Legitimität der sogenannten "negativen Integration", also der
unmittelbar auf den Vertragstext gestützten Interventionen der Kommission und
des Europäischen Gerichtshofs gegen nationale Handelshindernisse und
wettbewerbsverzerrende Maßnahmen (Scharpf 1996). Sie wurde in der deutschen
juristischen Diskussion zunächst mit der "Zweckverbandstheorie" (Ipsen
1972) unmittelbar aus den historischen Intentionen der vertragschließenden
Regierungen und ratifizierenden Parlamente abgeleitet. In dem Maße freilich,
wie die negative Integration in der Praxis der Kommission und des Gerichts über
die ursprünglichen Intentionen der Vertragsparteien hinausging, radikalisierte
sich auch das Legitimationsargument zur - insbesondere von deutschen
Wettbewerbsrechtlern vorangetriebenen - Konstruktion einer quasi-naturrechtlich
begründeten europäischen "Wirtschaftsverfassung" (Behrens 1994).
Rechtstechnisch abgestützt durch die Doktrinen der unmittelbaren Geltung und
des Vorrangs der Verträge vor allem nationalen Recht, und inhaltlich abgeleitet
aus der zu Grundrechten uminterpretierten vertraglichen Verpflichtung zur
Schaffung eines Binnenmarktes, "der durch die Beseitigung der Hindernisse für
den freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen den
Mitgliedstaaten gekennzeichnet ist" (Artikel 2 e EGV), sollen nach dieser
Lesart die Grundsätze einer radikal marktliberalen Wirtschaftsverfassung nun
sogar die Mitgliedstaaten in ihrer Rolle als "Herren der Verträge"
binden (Mestmäcker 1994).
Während hier die im Prozeß der europäischen Integration
möglich gewordene Ablösung des autonomen Rechts von der Politik gefeiert wird,
betont eine zweite Argumentationslinie die eigenständige Legitimation von
ausschließlich an Kriterien der Effizienz orientierten unabhängigen
Regulierungskommissionen und Notenbanken (Ladeur 1992; Majone 1996). Auf der
europäischen Ebene soll dies beispielsweise für die wettbewerbsrechtliche
Regulierungstätigkeit der Kommission gelten - also für den Bereich, auf den
sich auch die Literatur zur Wirtschaftsverfassung konzentriert. Genau das
gleiche Argument wird aber auch vom Bundesverfassungsgericht in seinem
Maastricht-Urteil an der Stelle benutzt, wo es - ganz im Gegensatz zu seinem
ansonsten extrem input-orientierten Demokratieverständnis - die politische
Unabhängigkeit der künftigen europäischen Zentralbank deshalb für legitim hält,
weil die "Sicherung des in eine Währung gesetzten Einlösungsvertrauens"
auf diese Weise besser gewährleistet sei als durch "Hoheitsorgane, die
ihrerseits ... auf die kurzfristige Zustimmung politischer Kräfte angewiesen
sind."[17]
Aber was immer solche Begründungen im Nationalstaat zur
Legitimation der Expertokratie beitragen mögen - im europäischen Kontext sind
sie weniger überzeugend, weil die Möglichkeiten der demokratisch-politischen
Revision einer sich vom Gemeinwohlverständnis der Gemeinschaft entfernenden
Entscheidungspraxis viel schwächer ausgestaltet sind. Das Bundesbankgesetz wäre,
wenn Herr Waigel seine parlamentarischen Truppen hätte zusammenhalten können,
mit einfacher Mehrheit zu ändern gewesen, aber zur Änderung der
Maastricht-Artikel, welche die Zusammensetzung und die Kompetenzen der künftigen
Europäischen Zentralbank im Detail regeln (Art. 105 - Art. 109 d, EGV), bedürfte
es einer einstimmigen Vertragsänderung, die von allen nationalen Parlamenten zu
ratifizieren wäre. Das gleiche gilt für das Wettbewerbsrecht, das im
Nationalstaat zur Disposition des einfachen Gesetzgebers steht, in der Europäischen
Union aber Verfassungsqualität gewinnen konnte - mit der Folge, daß auch hier
Entscheidungen des EuGH nur durch einstimmige und ratifikationsbedürftige
Vertragsänderungen formell korrigiert werden könnten.
Dies gibt dem Europarecht zwar eine hohe Durchschlagskraft
solange seine Expansion von den nationalen Gerichten gestützt wird,[18]
aber der Verzicht auf politische Legitimation impliziert auch höhere
Verwundbarkeit im Falle eines politischen Konflikts. Das Risiko solcher
Konflikte hat zugenommen, seitdem die Kommission seit Mitte der achtziger Jahre
die Anwendung des europäischen Wettbewerbsrechts über die marktwirtschaftlich
verfaßten Sektoren hinaus auf "staatsnahe Sektoren" (Mayntz/ Scharpf
1995) ausgeweitet hat, die in der nationalen Praxis bis dahin als
"Ausnahmebereiche" der Geltung des Kartellrechts entzogen waren. Während
die Liberalisierung der Telekommunikation mit der wenigstens stillschweigenden
Unterstützung der meisten Regierungen vorangetrieben werden konnte, gab es bei
der Liberalisierung des Luftverkehrs, des Straßengüterverkehrs und jetzt der
Elektrizitätsversorgung erhebliche Widerstände in einzelnen oder mehreren
Mitgliedstaaten (Schmidt 1997).
Sie müssen sich verstärken, je mehr die Anwendung der ökonomisch-juristischen
Syllogismen des "unverfälschten Wettbewerbs" sich dem Kernbereich der
öffentlich erbrachten, öffentlich finanzierten oder öffentlich regulierten
Infrastruktur- und Dienstleistungen nähert, die in Deutschland als
"Daseinsvorsorge" und in Frankreich als "service public"
zu den legitimierenden Aufgaben des modernen Staates gehört haben. Es ist
deshalb interessant zu beobachten, daß nun in der Praxis der Kommission, in den
Entscheidungen des Gerichts und in besonderer Deutlichkeit in Beschlüssen auf
dem Amsterdamer Gipfel zumindest retardierende Elemente zu beobachten sind. Die
Liberalisierung des Energiemarktes läßt national unterschiedliche Lösungen
zu, das Postmonopol wird nicht generell dem Wettbewerb geopfert, die deutschen
öffentlichen Banken werden in ihrer Infrastrukturfunktion anerkannt, das öffentlich-rechtliche
Fernsehen soll in seiner Sonderstellung respektiert werden. Kurz: die scheinbar
unaufhaltsame Expansion der auf Marktöffnung, Liberalisierung, Deregulierung
und Privatisierung gerichteten europäischen Wettbewerbspolitik scheint nun
einer Abwägung zwischen Marktfreiheit und öffentlichen Aufgaben Platz zu
machen, die den offenen Legitimationskonflikt vermeiden könnte (Scharpf 1997c).
3.2.2 Positive Integration durch Verhandlungen
Die institutionellen Bedingungen, welche die negative
Integration begünstigen, stehen jedoch für Maßnahmen der "positiven
Integration", das heißt für marktbeschränkende und marktkorrigierende
Regelungen auf der europäischen Ebene, die den Verlust an Regelungskompetenz
ausgleichen können, der auf der nationalen Ebene infolge der ökonomischen
Integration eingetreten ist, keineswegs zur Verfügung. Solche Regelungen können
nicht unter Ausschluß der Politik als bloße Interpretation der Verträge
legitimiert und allein von der Kommission und dem Gericht vorangetrieben werden.
Da sie aus den zuvor genannten Gründen auch nicht majoritär legitimiert werden
könnten, bleibt nur die Legitimation durch Verhandlungen. Diese ist, ich sagte
es schon, besser als ihr Ruf in der demokratietheoretischen Diskussion,
jedenfalls wenn man berücksichtigt, daß nach der Logik von
Kollektivverhandlungen input-orientierte Kriterien ohnehin nicht relevant sein können.
Unter normativen Gesichtspunkten kommt es dabei allein darauf an, ob die
effektiv betroffenen Interessen in den Verhandlungen vertreten sind, und ob die
Transaktionskosten niedrig genug gehalten werden können, um die möglichen
Wohlfahrtsgewinne von Verhandlungslösungen auch tatsächlich zu realisieren (Scharpf
1992; 1997b).
Zumindest unter dem ersten Kriterium erscheinen die
Verhandlungssysteme der EU-Politik als annähernd ideale Konstruktion. Unmittelbar
beteiligt sind als Inhaber formaler Vetopositionen die jeweils zuständigen
Generaldirektionen, ohne deren Initiative Prozesse der Politikformulierung gar
nicht in Gang kommen; die Mehrheit der Kommissare, die einer
Kommissionsinitiative zustimmen müssen; die jeweils zuständigen nationalen
Ministerien, die im Ministerrat eine vorgeschlagene Richtlinie entweder
einstimmig oder mit qualifizierter Mehrheit billigen müssen, und in einer
zunehmenden Zahl von Fällen auch die Mehrheit im Europäischen Parlament. Repräsentiert
sind also mindestens alle jene Interessen, die in irgendeinem Mitgliedsland
Einfluß auf das zuständige Ressort haben; zusätzlich die vielfältigen
Expertengruppen und Interessenten, die von der zuständigen Generaldirektion im
Vorfeld von Ratsentscheidungen und danach in den die Umsetzung begleitenden
Gremien der Comitologie konsultiert werden; und schließlich auch die
"diffusen" Interessen des Umwelt- und Verbraucherschutzes, deren sich
das Europäische Parlament mit besonderem Engagement angenommen hat (Pollack
1997). Kurz: Das "Interessenberücksichtigungspotential" (um einen
Modebegriff der deutschen Politologie der siebziger Jahre zu zitieren) der europäischen
Verhandlungssysteme ist jedenfalls nicht geringer, sondern vermutlich höher als
das der nationalstaatlichen Politik.
Freilich gilt dies nur für die Verhinderung von
interessenschädigender Politik. Wenn es dagegen um positive Aktion geht, dann
ist ein so komplexes Verhandlungssystem wie das europäische leicht zu hemmen
oder auch völlig zu blockieren. Dies ist nichts Neues (Scharpf 1985). Aus
normativer Perspektive führt das allerdings zu einer eindeutigen und vielleicht
überraschenden Schlußfolgerung: Im Vergleich zum Nationalstaat bieten die
institutionellen Strukturen der Europäischen Union höhere Gewähr dafür, daß
die Maßnahmen der positiven Integration, die tatsächlich beschlossen werden
können, den Kriterien der Output-Legitimation in vollem Umfange gerecht
werden. Die Schwäche der europäischen Politik liegt also nicht in der
mangelnden Legitimität, dessen was getan wird, sondern in ihrer geringen
Handlungsfähigkeit oder, genauer gesagt, in der Diskrepanz zwischen den an die
europäische Politik adressierten Erwartungen und ihrer tatsächlichen Problemlösungsfähigkeit.
An dieser delegitimierenden Diskrepanz haben viele
mitgewirkt: nationale Politiker, die bei jeder Gelegenheit nach "europäischen
Lösungen" rufen, ebenso wie visionäre europäische Politiker, die in
immer neuen Anläufen den "großen Sprung nach vorn" versucht haben,
der unter den gegebenen Verhältnissen doch nicht gelingen kann. Die Europäische
Union, so kann man abschließend sagen, gewinnt an Legitimation in dem Maße, in
dem alle Beteiligten sich darauf einstellen, von Brüssel nur Lösungen für
Probleme zu erwarten, die im Prinzip einvernehmlich gelöst werden können.
Diesen Bereich kann man einigermaßen präzise umschreiben; er umfaßt wichtige
Bereiche nützlicher Politik, die auf der nationalen Ebene nicht mehr und auf
der europäischen in völlig befriedigender Weise bearbeitet werden (Scharpf
1997). Hierzu gehören nicht nur die Außenhandelspolitik und die Politiken der
negativen Integration, insbesondere die Wettbewerbspolitik, sondern auch das
weite Feld der einheitlichen Produktnormen, die erst den größeren europäischen
Markt möglich machen. Das Potential der gemeinsamen europäischen Politik ist
auch noch keineswegs ausgeschöpft; es könnte, wie ich an anderer Stelle
gezeigt habe, durch die systematische Suche nach zugleich problemlösenden und
konfliktminimierenden Instrumenten der differenzierenden Regulierung, die auf
die unterschiedlichen Interessen der einzelnen Mitgliedstaaten Rücksicht
nehmen, noch erheblich ausgeweitet werden (Scharpf 1996; 1997).
Was freilich auf der europäischen Ebene vorderhand nicht
erreichbar ist, das sind Maßnahmen der positiven Integration in Bereichen, in
denen entweder gravierende Interessenkonflikte zwischen den ökonomisch
hochentwickelten und den weniger entwickelten Mitgliedstaaten zu erwarten sind,
oder in denen angesichts tiefgreifender Unterschiede zwischen den nationalen
Institutionen einheitliche europäische Lösungen exorbitante Veränderungskosten
hätten. Unglücklicherweise treffen diese Bedingungen gerade in den
Politikfeldern zu, in denen auf der nationalen Ebene die negativen Folgen der ökonomischen
Integration am stärksten spürbar werden - nämlich in der Beschäftigungs- und
Sozialpolitik (Leibfried/ Pierson 1995; Scharpf 1997). Das schließt nicht aus,
daß auch hier Fortschritte erreichbar wären, sofern Lösungen gesucht werden,
welche die ökonomischen und institutionellen Interessenkonflikte ausblenden können.
Aber im Prinzip bleibt es doch dabei, daß die gravierendsten politischen
Folgeprobleme der ökonomischen Integration für die europäischen Sozialstaaten
nicht durch europäische Lösungen und erst recht nicht durch globale
Vereinbarungen zu deren Gunsten geregelt werden können.
Die Rede vom "europäischen Demokratiedefizit",
so kann man diese Argumente zusammenfassen, geht also an den Realitäten der
europäischen Politik vorbei. Majoritäre Entscheidungen wären in der Tat aus
normativen Gründen nicht zu legitimieren - aber sie werden ja auch nicht
praktiziert oder auch nur ernsthaft gefordert. Die Verhandlungslösungen
dagegen, die in der Union tatsächlich erreicht werden können, lassen sich
demokratietheoretisch mindestens so gut legitimieren wie die Ergebnisse der
deutschen Politikverflechtung. Die Politikwissenschaft und die politische
Diskussion täten deshalb gut daran, statt immer noch einmal das
"demokratische Fiasko der Europäischen Union" (Narr 1997) zu
beklagen, deren durchaus begrenzte Handlungsfähigkeit - und damit auch die
vergleichsweise geringe Virulenz von Legitimationsproblemen - zur Kenntnis zu
nehmen und im übrigen die Diskussion über Demokratiedefizite auf der nationale
Ebene weiterzuführen, wo die ökonomische Beschränkung bisher vorausgesetzter
politischer Gestaltungsmöglichkeiten in der Tat zum Legitimationsproblem werden
kann.
4 Nationalstaatliche Demokratie ohne Omnipotenz
Die exogene Beschränkung staatlicher Handlungsspielräume
wird in erster Linie für die input-orientierten Legitimationskonzepte zum
Problem, die demokratische Herrschaft als Ausdruck des Volkswillens und
Manifestation der Volkssouveränität definieren. Sie müssen nach ihrer
immanenten Logik innerhalb des Gemeinwesens die Kompetenzkompetenz und damit
faktisch die Omnipotenz der demokratischen Politik und nach außen ein hohes Maß
an Autonomie und jedenfalls rechtliche Handlungsfreiheit voraussetzen (Hindess
1991). Was das Volk will, ist nicht nur per se gut, sondern es muß auch getan
werden. Aus dieser Perspektive müssen deshalb sowohl die faktische Beschränkung
der staatlichen Politik durch die neuen Exit-Optionen der Kapitalanleger,
Unternehmen und Konsumenten als auch die rechtlichen Schranken der negativen
Integration als ein nicht kompensierbarer Verlust an demokratischer
Selbstbestimmung erscheinen.
Aus der output-orientierten Problemlösungsperspektive
dagegen werden Omnipotenzvorstellungen schon durch die rechtsstaatlichen, föderalen
und prozeduralen Vorkehrungen gegen den Machtmißbrauch ausgeschlossen. Politik
erscheint hier als ein institutionalisiertes Verfahren zur Bearbeitung
gesellschaftlicher Probleme mit vorgegebenen Mitteln, nach vorgegebenen Regeln
und mit vorgegebenen Beschränkungen. Ihre Legitimation gewinnt sie daraus, daß
sie unter Beachtung ihrer normativen Beschränkungen und unter den gegebenen
Umständen das im Interesse der Bürger Nötige und Mögliche tut. Nicht
populistische Willfährigkeit ist hier also gefordert, sondern Problemlösungskompetenz
und Ergebnisverantwortung. Gewiß kann und wird es über den einzuschlagenden
Weg und über die richtige Verteilung der Lasten politischen Streit geben, und
Wahlergebnisse - insbesondere, wenn sie das Mandat einer amtierenden Regierung
bestätigen - können durchaus auch als input-orientierte Legitimation einer
bestimmten Politik interpretiert werden. Ein wichtigeres Indiz für die faktisch
geltenden Kriterien ist jedoch die Tatsache, daß Regierungen typischerweise
dann abgewählt werden, wenn der Eindruck sich verbreitet, daß sie das Ende
ihrer Problemlösungskompetenz erreicht haben.
Das heißt keineswegs, daß in der demokratischen Politik
nur Erfolge honoriert werden: Winston Churchill und seine Regierung haben nach Dünkirchen
gewiß nicht an Legitimation verloren, und auch Helmut Schmidt ist aus der
ersten Ölpreis-Krise eher gestärkt hervorgegangen. Demokratie erlaubt nicht
nur das Segeln vorm Wind bei leichter Brise und strahlender Sonne. Aber wenn das
Wetter schlechter wird, dann steigen die Anforderungen an Steuermann und
Mannschaft; und dann kann der Eindruck von Hilflosigkeit und Handlungsunfähigkeit
angesichts steigenden Problemdrucks nicht nur Regierungen stürzen, sondern auch
die Legitimation des demokratischen Regierungssystems überhaupt untergraben.
Deshalb sind die gegenwärtigen Krisensymptome steigender
Massenarbeitslosigkeit, sich ausbreitender Armut und brüchig werdender sozialer
Sicherungssysteme durchaus ernst zu nehmen. Aber es sind zunächst nur
Herausforderungen der Politik, nicht Krisen der Demokratie. Die
internationalisierte Ökonomie erzeugt Probleme und Gefahren. Aber ebenso wie in
der Weltwirtschaftskrise der dreißiger Jahre Länder wie Schweden, Frankreich,
Großbritannien und die USA ganz unterschiedliche Lösungen gesucht und gefunden
haben, ohne die demokratische Legitimation zu gefährden, so sind auch in der
gegenwärtigen Krise unterschiedliche Länder - Großbritannien, Neuseeland, die
Niederlande, Dänemark, Schweden - dabei, je eigene politische Antworten auf die
neuen Herausforderungen der Globalisierung zu entwickeln. Für die Legitimation
des politischen Systems kommt es offenbar auch nicht darauf an, ob alle sozialen
Errungenschaften der Nachkriegsjahrzehnte verteidigt werden können, oder ob
neue, im öffentlichen Diskurs geprüfte und akzeptierte Konfigurationen von
gesellschaftlicher Solidarität und ökonomischer Effizienz erprobt werden.
Entscheidend ist, ob das Vertrauen erhalten bleibt, daß im Verhältnis zur
drohenden Gefahr und im gemeinsamen Interesse das Mögliche unternommen wird, um
Schaden vom Gemeinwesen abzuwenden und die unvermeidbaren Verluste gerecht zu
verteilen.
Bleibt dieses Vertrauen erhalten, dann kann auch eine
Weltwirtschaftskrise die Demokratie nicht gefährden. Wird es zerstört, dann
droht nicht nur die Abwahl von Regierungsparteien, sondern die Erosion
politischer Legitimation mit allen Folgen von der zynischen Ausbeutung des
Systems bis zum gewaltsamen Protest und von der passiven Abwendung von der
demokratischen Politik bis hin zur aggressiven Radikalisierung. Insoweit bleibt
Weimar eine Warnung. Für uns als Politikwissenschaftler könnte dies bedeuten,
daß ganz oben auf unserer Traktandenliste nicht die Sorge um das europäische
Demokratiedefizit stehen sollte, sondern die vergleichende Erforschung der
Bedingungen, unter denen jedenfalls manche Länder die Fähigkeit gewinnen, auch
unter Krisendruck problembezogene und handlungsrelevante und deshalb
legitimationskräftige politische Diskurse zu führen und deren Ergebnisse in
effektive Politik umzusetzen.
Literaturverzeichnis
Behrens, Peter (1994) Die Wirtschaftsverfassung der Europäischen
Gemeinschaft. In: Gert Brüggemeier, Hrsg., Verfassungen für ein ziviles
Europa. Baden-Baden: Nomos, 73-90.
Benz, Arthur/ Gerhard Lehmbruch (1996) Demokratische
Legitimation regionaler Politik im europäischen Mehrebenensystem. Ms. Halle:
Universität Halle-Wittenberg.
Bercusson, Brian et al. (1996) Soziales Europa - ein
Manifest. Reinbek: Rowohlt.
Bickel, Alexander M. (1962) The Least Dangerous Branch.
The Supreme Court at the Bar of Politics. Indianapolis: Bobbs-Merrill.
Böckenförde, Ernst Wolfgang (1997) Wenn der europäische
Stier vom goldenen Kalb überholt wird. Die Politik in der ökonomischen Falle:
Wirtschaftliche Einigung schafft noch keine politische Solidarität. In:
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24.7.1997, 30.
Brennan, Geoffrey (1989) Politics with Romance: Towards a
Theory of Democratic Socialism. In: Alan Hamlin/ Philip Pettit, Hrsg., The Good
Polity. Normative Analysis of the State. Oxford: Basil Blackwell, 49-66.
Burley, Anne-Marie/ Walter Mattli (1993) Europe Before the
Court. A Political Theory of Legal Integration. In: International Organization
47, 41-76.
Cerny, Philip G. (1990) The Changing Architecture of
Politics. Structure, Agency, and the Future of the State. London: Sage.
Cerny, Philip G. (1993) The Deregulation and Re-regulation
of Financial Markets in a More Open World. In: Philip C. Cerny, Hrsg., Finance
and World Politics. Markets, Regimes and States in the Post-hegemonic Era.
Aldershot: Elgar, 51-85.
Cohen, Joshua/ Joel Rogers (1992) Secondary Associations
and Democratic Governance. In: Politics and Society 20, 393-472.
Cooke, Jacob E., Hrsg. (1961) The Federalist. Cleveland:
Meridian Books.
Daele, Wolfgang van den/ Friedhelm Neidhardt (1996)
"Regierung durch Diskussion" - Über Versuche, mit Argumenten Politik
zu machen. In: Dieselben, Hrsg., Kommunikation und Entscheidung. Politische
Funktionen öffentlicher Meinungsbildung und diskursiver Verfahren. WZB Jahrbuch
1966. Berlin: Sigma, 9-52.
Däubler, Wolfgang, Hrsg. (1989) Sozialstaat EG? Die
andere Dimension des Binnenmarktes. Gütersloh: Bertelsmann Stiftung.
Delors, Jacques (1993) Entwicklungsperspektiven der Europäischen
Gemeinschaft. In: Aus Politik und Zeitgeschichte B1/93, 3-9.
Dettling, Warnfried (1997) Die Erneuerung der Demokratie
durch die (Bürger-) Gesellschaft. Vier Thesen zum Symposium "Wege zur
Erneuerung der Demokratie" der Bertelsmann Stiftung. Berlin, 15. September
1997. Ms.: München.
Deutsch, Morton (1975) Equity, Equality, and Need: What
Determines Which Value Will Be Used as the Basis of Distributive Justice? In:
Journal of Social Issues 31, 137-149.
Dubiel, Helmut (1997) Der utopische Realismus der
Demokratie. In: Merkur 51, 796-804.
Ehmke, Horst (1961) Wirtschaft und Verfassung. Die
Verfassungsrechtsprechung des Supreme Court zur Wirtschaftsregulierung.
Karlsruhe: C.F. Müller.
Elias, Norbert (1987) Die Gesellschaft der Individuen.
Frankfurt/M.: Suhrkamp.
Elster, Jon (1979) Ulysses and the Sirens. Studies in
Rationality and Irrationality. Cambridge: Cambridge University Press.
Elster, Jon (1983) Sour Grapes. Studies in the Subversion
of Rationality. Cambridge: Cambridge University Press.
Elster, Jon (1986) The Market and the Forum: Three
Varieties of Political Theory. In: Elster, Jon / Aanund Hylland, Hrsg.,
Foundations of Social Choice Theory. Cambridge: Cambridge University Press.
103-132.
Elster, Jon (1989) Nuts and Bolts for the Social Sciences.
Cambridge: Cambridge University Press.
Elster, Jon (1989a) The Cement of Society. A Study of
Social Order. Cambridge: Cambridge University Press.
Elster, Jon (1991) The Possibility of Rational Politics.
In: David Held, Hrsg., Political Theory Today. Stanford: Stanford University
Press, 115-142.
Friedrich, Carl J. (1937) Constitutional Government and
Politics. New York: Harper.
Gellner, Ernest (1983) Nations and Nationalism. Ithaca:
Cornell University Press.
Graebner, William (1977) Federalism in the Progressive Era.
A Structural Interpretation of Reform. In: Journal of American History 64,
331-357.
Grande, Edgar (1996) Demokratische Legitimation und europäische
Integration. In: Leviathan 24, 339-360.
Grande, Edgar (1997) Abschied vom Nationalstaat?
Entwicklungslinien moderner Staatlichkeit in Europa. Arbeitspapier Nr. 1/1997.
Institut für Sozialwissenschaften. Technische Universität München.
Grimm, Dieter (1995) Braucht Europa eine Verfassung? München:
Carl Friedrich von Siemens Stiftung.
Grofman, Bernard/ Scott L. Feld (1988) Rousseau's General
Will: A Condorcetian Perspective. In: American Political Science Review 82,
567-576.
Guéhenno, Jean-Marie (1994) Das Ende der Demokratie. München:
Artemis & Winkler.
Habermas, Jürgen (1973) Legitimationsprobleme im Spätkapitalismus.
Frankfurt/M.: Suhrkamp.
Habermas, Jürgen (1992) Faktizität und Geltung. Beiträge
zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaats. Frankfurt/M.:
Suhrkamp.
Habermas, Jürgen (1995) Comment: "Does Europe Need a
Constitution?" In: European Law Journal 1, 303-307.
Habermas, Jürgen (1996) Die Einbeziehung des Anderen.
Studien zur politischen Theorie. Frankfurt/M.: Suhrkamp.
Heinelt, Hubert (1996) Die Transformation der Demokratie
in der EU. Ms. Hannover: Universität Hannover.
Held, David (1993) Democracy: From City-states to a
Cosmopolitan Order? In: David Held., Hrsg., Prospects for Democracy. North,
South, East, West. Cambridge: Polity Press, 11-52.
Held, David (1995) Democracy and the New International
Order. In: Daniele Archibugi/ David Held, Hrsg., Cosmopolitan Democracy. An
Agenda for a New World Order. Cambridge: Polity Press, 96-120.
Hindess, Barry (1991) Imaginary Presuppositions of
Democracy. In: Economy and Society 20, 173-195.
Hirst, Paul/ Grahame Thompson (1996) Globalization in
Question. The International Economy and the Possibility of Governance.
Cambridge: Polity Press.
Ipsen, Hans Peter (1972) Europäisches Gemeinschaftsrecht.
Tübingen: Mohr.
Joerges, Christian/ Jürgen Neyer (1997) From
Intergovernmental Bargaining to Deliberative Political Processes: The
Constitutionalization of Comitology. In: European Law Journal 3, 273-299.
Kaiser, Andre (1997) Types of Democracy: From Classical
to New Institutionalism. In: Journal of Theoretical Politics 9, 419-444.
Kielmansegg, Peter Graf (1977) Volkssouveränität. Eine
Untersuchung der Bedingungen demokratischer Legitimität. Stuttgart: Klett.
Kielmansegg, Peter Graf (1996) Integration und Demokratie.
In: Markus Jachtenfuchs/ Beate Kohler-Koch, Hrsg., Europäische Integration.
Opladen: Leske + Budrich, 47-72.
Kirchgässner, Gebhard (1992) Towards a Theory of Low-cost
Decisions. In: European Journal of Political Economy 8, 305-320.
Ladeur, Karlheinz (1992) Die Autonomie der Bundesbank -
ein Beispiel für die institutionelle Verarbeitung von Ungewißheitsbedingungen.
In: Staatswissenschaften und Staatspraxis 4, 486-508.
Larsson, Allan (1997) A Comment on the "Manifesto for
Social Europe". In: European Law Journal 3, 304-307.
Leibfried, Stephan/ Paul Pierson, Hrsg. (1995) European
Social Policy. Between Fragmentation and Integration. Washington, DC: Brookings.
Lindner, Clausjohann (1990) Kritik der Theorie der
partizipatorischen Demokratie. Opladen: Westdeutscher Verlag.
Majone, Giandomenico (1996) Regulating Europe. London:
Routledge.
Manin, Bernard (1987) On Legitimacy and Political
Deliberation. In: Political Theory 15, 338-368.
Mayntz, Renate/ Fritz W. Scharpf (1995) Steuerung und
Selbstorganisation in staatsnahen Sektoren. In: Dieselben, Hrsg.,
Gesellschaftliche Selbstregelung und politische Steuerung. Frankfurt/M.: Campus,
9-38.
Mestmäcker, Ernst-Joachim (1994) Zur
Wirtschaftsverfassung der Europäischen Union. In: Rolf H. Hasse/ Josef
Molsberger/ Christian Watrin, Hrsg., Ordnung in Freiheit. Festgabe für Hans
Willgerodt zum 70. Geburtstag. Stuttgart: Klett, 263-292.
Mueller, Dennis C. (1996) Constitutional Democracy.
Oxford: Oxford University Press.
Narr, Wolf-Dieter (1997) Das demokratische Fiasko der
Europäischen Union. In: Carsten Schlüter-Knauer, Hrsg., Die Demokratie überdenken.
Festschrift für Wilfried Röhrich. Berlin: Duncker & Humblot, 251-260.
Neuman, Iver B. (1996) Self and Others in International
Relations. In: European Journal of International Relations 2, 139-174.
Niedermayer, Oskar/ Richard Sinnot, Hrsg. (1995) Public
Opinion and Internationalized Governance. Oxford: Oxford University Press.
Offe, Claus/ Ulrich K. Preuss (1991) Democratic
Institutions and Moral Resources. In: David Held, Hrsg., Political Theory Today.
Stanford: Stanford University Press, 143-171.
Ostrom, Elinor (1990) Governing the Commons. The Evolution
of Institutions for Collective Action. Cambridge: Cambridge University Press.
Pierson, Paul (1994) Dismantling the Welfare State?
Reagan, Thatcher, and the Politics of Retrenchment. Cambridge: Cambridge
University Press.
Pitschas, Rainer (1994) Europäische Integration als
Netzwerkkoordination komplexer Staatsaufgaben. In: Staatswissenschaften und
Staatspraxis 5, 503-540.
Pollack, Mark A. (1997) Representing Diffuse Interests in
EC Policymaking. In: Journal of European Public Policy, Special Issue. Im
Erscheinen.
Riker, William H. (1982) Liberalism Against Populism. A
Confrontation Between the Theory of Democracy and the Theory of Social Choice.
San Francisco: W.H. Freeman.
Risse, Thomas (1997) Who Are We? A Europeanization of
National Identities? Ms. Florenz: European University Institute.
Rousseau, Jean Jacques (1959) Der Gesellschaftsvertrag.
Contrat Social. Stuttgart: Reclam.
Runciman, Walter G./ Amartya Sen (1965) Games, Justice,
and the General Will. In: Mind 74, 554-562.
Sassoon, Donald (1996) Social Democracy at the Heart of
Europe. London: Institute for Public Policy Research.
Scharpf, Fritz W. (1970) Demokratietheorie zwischen Utopie
und Anpassung. Konstanz: Universitätsverlag.
Scharpf, Fritz W. (1985) Die Politikverflechtungs-Falle:
Europäische Integration und deutscher Föderalismus im Vergleich. In:
Politische Vierteljahresschrift 26, 323-356.
Scharpf, Fritz W. (1992) Koordination durch
Verhandlungssysteme: Analytische Konzepte und institutionelle Lösungen. In:
Arthur Benz/ Fritz W. Scharpf/ Reinhard Zintl, Horizontale Politikverflechtung.
Zur Theorie von Verhandlungssystemen. Frankfurt/M.: Campus, 51-96.
Scharpf, Fritz W. (1996) Negative and Positive Integration
in the Political Economy of European Welfare States. In: Gary Marks et al.,
Governance in the European Union. London: Sage, 15-39.
Scharpf, Fritz W. (1997) Introduction: The Problem-Solving
Capacity of Multi-Level Governance. In: Journal of European Public Policy 4,
Special Issue, im Erscheinen.
Scharpf, Fritz W. (1997a) Globalisierung als Beschränkung
der Handlungsmöglichkeiten nationalstaatlicher Politik. Discussion Paper 97/1.
Köln: Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung.
Scharpf, Fritz W. (1997b) Games Real Actors Play.
Actor-Centered Institutionalism in Policy Research. Boulder: Westview.
Scharpf, Fritz W. (1997c) Balancing Positive and Negative
Integration: The Regulatory Options for Europe. Working Paper. Http://www.mpifg.de.<>
Schmalz-Bruns, Rainer (1995) Reflexive Demokratie. Die
demokratische Transformation moderner Politik. Baden-Baden: Nomos.
Schmidt, Susanne K. (1997) Behind the Council Agenda. The
Supranational Shaping of Decisions. Discussion Paper 97/3. Köln:
Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung (im Erscheinen).
Schmitt, Carl (1963) Verfassungslehre. Berlin: de Gruyter
(Nachdruck der Auflage von 1928).
Schwartz, Bernard (1957) The Supreme Court. Constitutional
Revolution in Retrospect. New York: Ronald Press.
Smith, Anthony (1992) National Identity and the Idea of
European Unity. In: International Affairs 68, 55-76.
Streeck, Wolfgang (1997) Industrial Citizenship Under
Regime Competition: The Case of the "European Works Councils". In:
Journal of European Public Policy 4, Special Issue, im Erscheinen.
Streit, Manfred E. (1996) Systemwettbewerb im europäischen
Integrationsprozeß. In: Ulrich Immenga/ Wernhard Möschel/ Dieter Reuter,
Hrsg., Festschrift für Ernst-Joachim Mestmäcker zum siebzigsten Geburtstag.
Baden-Baden: Nomos, 521-535.
Streit, Manfred E./ Werner Mussler (1994) The Economic
Constitution of the European Community: From Rome to Maastricht. In:
Constitutional Political Economy 5, 319-353.
Talmon, Jacob L. (1955) The Origins of Totalitarian
Democracy. London: Secker & Warburg.
Tsebelis, George (1995) Decision Making in Political
Systems: Comparison of Presidentialism, Parliamentarism, Multicameralism, and
Multipartism. In: British Journal of Political Science 25, 289-325.
Tsebelis, George/ Jeanette Money (1997) Bicameralism.
Cambridge: Cambridge University Press.
Weber, Max (1956) Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß
der verstehenden Soziologie. Vierte, neu herausgegebene Auflage, besorgt von
Johannes Winckelmann. Tübingen: Mohr.
Weiler, J.H.H. (1995) Does Europe Need a Constitution?
Reflections on Demos, Telos and the German Maastricht Decision. In: European Law
Journal 1, 19-258.
Weiler, J.H.H. (1996) European Neo-constitutionalism: in
Search of Foundations for the European Constitutional Order. In: Political
Studies 44, 517-533.
Zürn, Michael (1996) Über den Staat und die Demokratie
im europäischen Mehrebenensystem. In: Politische Vierteljahresschrift 37,
27-55.
Endnoten
1 Referat auf dem DVPW-Kongreß
"Demokratie - eine Kultur des Westens", Bamberg, am 14.10.97.
2 Das historische Vorbild dafür boten die
Vereinigten Staaten, wo die Einzelstaaten vor der "New-Deal-Revolution"
von 1937 aus Angst vor der Standortkonkurrenz sich nicht in der Lage gesehen
hatten, die Kinderarbeit zu verbieten und andere Regeln des Arbeitsschutzes
durchzusetzen (Graebner 1977), während nach der Anerkennung einer
Bundeskompetenz der Kongreß derartige Maßnahmen der Wirtschaftsregulierung
bundeseinheitlich durchsetzen konnte (Ehmke 1961).
3 Es spricht auch nichts dagegen, daß positiv
eingeschätzte Veränderungen in den Interaktionen zwischen Eltern und Kindern,
zwischen Managern und Mitarbeitern, in Selbsthilfegruppen und in den
transnational vernetzten Projekten von Greenpeace und Amnesty International als
"radikale Demokratisierung" interpretiert werden (Dubiel 1997) - auch
wenn nicht so recht klar ist, was damit gegen den "globalen
Kapitalismus" ausgerichtet wäre.
4 So etwa Habermas in dem Aufsatz "Über den
inneren Zusammenhang von Rechtsstaat und Demokratie" (Habermas 1996,
293-305).
5 Von einem radikal-individualistischen Standpunkt
aus erschiene auch die erzwungene intertemporäre Selbstbindung problematisch (Elster
1979).
6 Zwar kann das Problem der zyklischen Instabilität
durch institutionelle Vorkehrungen ausgeschlossen werden, aber dadurch wird die
Rationalität des so stabilisierten Ergebnisses nicht größer (Scharpf 1997b,
Kap. 7).
7 Der gleichen Logik folgt das Maastricht-Urteil
des Bundesverfassungsgerichts, wenn es (im Hinblick auf die nationale
Demokratie) davon spricht, daß Staaten hinreichend bedeutsame eigene
Aufgabenfelder verbleiben müssen, "auf denen sich das jeweilige Staatsvolk
in einem von ihm legitimierten und gesteuerten Prozeß politischer
Willensbildung entfalten und artikulieren kann, um so dem was es - relativ
homogen - geistig, sozial und politisch verbindet, rechtlichen Ausdruck zu
geben."
8 Auch für Rousseau, der gemeinhin der
kollektivistischen Demokratietheorie zugeordnet wird, gibt es eine
individualistische Lesart, sofern man nur voraussetzt, daß die beteiligten
Individuen gleiche "objektive" Interessen haben, weil sie sich alle in
der gleichen Lage (nämlich in einem symmetrischen Gefangenendilemma oder in der
Konstellation eines "Versicherungsspiels") befinden (Runciman/Sen
1965).
9 Wenn es eine objektiv richtige Lösung gibt, und
wenn die Wahrscheinlichkeit, daß die voneinander unabhängigen Einzelmeinungen
das Richtige treffen, größer als Null ist, dann besagt das
Condorcet-Jury-Theorem, daß mit der Zahl der dafür Votierenden auch die Chance
steigt, daß das Abstimmungsergebnis das Richtige trifft (Grofman/ Feld 1988).
10 Nach dem Condorcet-Jury-Theorem würde das
Abstimmungsergebnis sich dem Gemeinwohl ja schon dann annähern, wenn bei
divergierenden Einzelinteressen und konvergierender Definition des Gemeinwohls
die einzelnen Wähler mit geringer positiver Wahrscheinlichkeit für das
Gemeinwohl votieren.
11 Bei solidarischer Interaktionsorientierung
werden alle "Mixed-Motive-Spiele" zu reinen
"Koordinationsspielen", bei denen die Beteiligten die gleichen Lösungen
präferieren (Scharpf 1997b, ch. 4).
12 Der potentielle Bereich gemeinsamer
Interessenverfolgung, der unter Output-Kriterien selbst dann legitimiert werden
kann, wenn auf seiten der Bürger ausschließlich egoistisch-rationale
Orientierungen vorausgesetzt werden, ist also keineswegs so eng umschrieben, wie
dies in der Habermas'schen Entgegensetzung einer wertorientierten deliberativen
Politik und der bei interessegeleitetem Handeln allenfalls erreichbaren Kompromißlösungen
erscheinen könnte (Habermas 1992, Kap. IV).
13 Kaiser (1997) stellt der majoritäten
Demokratie die Verhandlungsdemokratie gegenüber, bei der er "consociational
veto points", "delegatory veto points", "expert veto points"
und "legitlatory veto points" unterscheidet. Diese nützliche
Klassifikation verdeckt allerdings den hier betonten Doppelaspekt der Ermöglichung
und der Hemmung politischen Handelns.
14 Zur Bedeutung von "mechanisms" in den
Sozialwissenschaften, vgl. Elster (1989, Kap.1; 1989a, viii) und Scharpf (1997b,
Kap.2).
15 Die Nähe Elsters zur Habermas'schen Position
ist offensichtlich, aber Elsters Argument ist empirisch gemeint und normativ
weniger anspruchsvoll als der von Habermas postulierte Ausschluß von
"nicht verallgemeinerungsfähigen Interessen" aus dem
wahrheitsorientierten politischen Diskurs (Habermas 1973, 140-162).
16 Um allfällige Mißverständnisse auszuschließen,
ist daran zu erinnern, da das Adjektiv "demokratisch" nicht für die
Input-Legitimation reserviert werden darf.
17 Urteil vom 12.10.1993, 2 BvR 2134/92 und 2 BvR
2159/92, 37.
18 Der Mechanismus, der die Durchsetzung ermöglichte,
wurde in dem bahnbrechenden Aufsatz von Anne-Marie Burley und Walter Mattli
(1993) erklärt: In dem Maße, wie die Rechtsprechung des EuGH über das
Vorlage-Verfahren von den nationalen Gerichten in die nationalen Rechtsordnungen
integriert wird, müßten die nationalen Regierungen und parlamentarischen
Mehrheiten den Rechtsstaat im eigenen Land in Frage stellen, um der
richterlichen "Fortbildung" des Europarechts entgegenzutreten.
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